Ordentlich oder vorzeitig?
Die ordentliche Niederlassung C ist nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer möglich und verlangt mündlich A2 und schriftlich A1. Wer früher niederlassen möchte (vorzeitige Niederlassung), muss höhere mündliche Kenntnisse nachweisen: B1 mündlich und A1 schriftlich. Der schriftliche Mindestwert bleibt in beiden Fällen A1.